Vor dem Kadi
Wer war 1857 für die Unterhaltung der Brücke vor der Mühle zuständig?
Die Unterhaltung der Brücke vor der Buddendieck`schen Mühle gab Anlass zu einer Verhandlung vor dem Amtsgericht Osnabrück am 13. Januar 1857. Diese Brücke war seit undenklichen Zeiten von dem Königlichen Domanio unterhalten worden. In neuerer Zeit war jedoch dem Vorsteher der Samtgemeinde Belm vom Amte eröffnet worden, dass die fernere Unterhaltung dieser Brücke von der Königlichen Domanial-Verwaltung abgelehnt werde und von dem betreffenden Gemeinde-Wegeverband zu unterhalten sei. Dagegen hatten die Vorsteher am 2. August 1856 Einspruch durch Obergerichtsanwalt André II in Osnabrück erhoben. In der öffentlichen Sitzung des Amtsgerichts bezeugten Samtgemeindevorsteher Meyer, Müller Zurwellen als Vorsteher der Gemeinde und Obervogt Schwicker übereinstimmend, dass die Brücke nie von der Gemeinde unterhalten worden sei.
Durch Verfügung des Finanzministeriums Hannover vom 16. Juli 1859 erhielt Gemeindevorsteher Gerlach für die Gemeinde Belm eine Abfindung von 40 Talern; damit verzichtete die Gemeinde auf alle ferneren Ansprüche gegen die Domanial-Verwaltung wegen Unterhaltung dieser Brücke. Alle waren damit einverstanden.